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Terms & Bedingungen
1. DEFINITIONEN
1.1 „Verkäufer bezeichnet Medusco Group Limited, seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger oder jede Person, die im Namen und mit der Autorität von Medusco Group Limited handelt.“
1.2 „Käufer“ bezeichnet die Person/en, die die Waren kauft, wie in einer Rechnung, einem Dokument oder einer Bestellung angegeben, und wenn es mehr als einen Käufer gibt, bezieht sich jeder Käufer gesamtschuldnerisch.
1.3 „Waren“ bezeichnet alle Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer von Zeit zu Zeit auf Anfrage des Käufers liefert (sofern der Kontext dies zulässt, sind die Begriffe „Waren“ oder „Dienstleistungen“ austauschbar).
1.4 „Preis“ bezeichnet den für die Waren zu zahlenden Preis, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gemäß Klausel 4 vereinbart wurde.
1.5 „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Kauf der Waren.
2. ANNAHME
2.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Geschäftsbedingungen ausschließlich akzeptiert und sofort gesamtschuldnerisch an sie gebunden ist, wenn der Käufer eine Bestellung für die Lieferung aufgibt oder diese annimmt.
2.2 Der Verkäufer liefert die Waren an den Käufer nur auf der Grundlage, dass diese Geschäftsbedingungen zusammen mit allen in einem Angebot des Verkäufers oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthaltenen Geschäftsbedingungen die Bedingungen des Vertrags darstellen Dies kann unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen der Fall sein. Die Auftragsbestätigung oder das Angebot des Verkäufers sowie diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers.
2.3 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern kann. Wenn der Verkäufer eine Änderung vornimmt, wird diese Änderung ab dem Datum wirksam, an dem der Verkäufer den Käufer über diese Änderung informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer solche Änderungen akzeptiert hat, wenn er den Verkäufer erneut auffordert, dem Käufer Waren zur Verfügung zu stellen.
3. EINHALTUNG
3.1 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass:
a. Gegebenenfalls benennt der Verkäufer die geografischen Märkte und/oder Verbrauchertypen, in denen die Waren verkauft werden sollen; und
b. Jeglicher Weiterverkauf der Waren durch den Käufer an Märkte und/oder Verbraucher (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Weiterverkauf über eine Website und/oder eine alternative Online-Auktionsseite), für den sie nicht bestimmt sind, ist von nicht genehmigt der Verkäufer; und C. Jeder Weiterverkauf der Waren außerhalb der Märkte, für die der Verkäufer sie entwickelt hat, erfolgt in jeder Hinsicht auf alleiniges Risiko des Käufers.
3.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Waren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Inhalt, Etikettierung und Verpackung) nicht verändert, es sei denn, der Verkäufer hat dazu ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.
4. PREIS
4.1 Der vereinbarte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Tarifen und Konditionen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den vereinbarten oder angebotenen Preis entsprechend etwaiger Schwankungen der Wechselkurse, Kosten, Arbeitskräfte, Materialien, Transportfracht und -versicherung, neuseeländischen Zölle, indirekten Steuern und anderen Zöllen, Kosten und Zuschlägen oder anderen anfallenden oder entstehenden Ausgaben zu ändern aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers zwischen dem Angebotsdatum und dem Lieferdatum liegen.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, GST oder anderer Steuern, die, sofern zahlbar, auf das Konto des Käufers gehen.
4.3 Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
5. ZAHLUNG
5.1 Sofern der Verkäufer dem Käufer keine Kreditgewährung zugestimmt hat, erfolgt die Zahlung im Voraus zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer. Der Verkäufer kann die Ware oder einen Teil der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags zurückbehalten.
5.2 Wenn der Verkäufer zugestimmt hat, dem Käufer einen Kredit zu gewähren, ist die Zahlung in voller Höhe ohne Aufrechnung oder Abzug bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu leisten.
5.3 Wenn der Verkäufer die Zahlung nicht vollständig, ohne Aufrechnung oder Abzug, am oder vor dem Fälligkeitsdatum erhält:
a. Der Käufer muss ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum Zinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe des ungesicherten kommerziellen Überziehungszinssatzes der Bank des Verkäufers zuzüglich 5 % pro Jahr, der täglich berechnet wird, und einer Bearbeitungsgebühr für verspätete Zahlungen in Höhe von NZ$ 100 + zahlen GST; und
b. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Schäden und Ausgaben, die dem Verkäufer durch die Nichtzahlung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Eintreibung der überfälligen Beträge (einschließlich der Anwaltskosten eines Anwalts/Mandanten). Basis); und
c. Der Verkäufer kann, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die weitere Lieferung von Waren an den Käufer aussetzen oder stornieren.
6 LIEFERUNG
6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer (oder der vom Verkäufer benannte Spediteur) die Waren an die vom Käufer angegebene Adresse liefert, auch wenn der Käufer an der Adresse nicht anwesend ist.
6.2 Etwaige Lieferzeiten gelten nur annähernd und gelten nicht als wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
6.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in Teillieferungen zu liefern, und jede Teilzahlung gilt als separater Vertrag, der denselben hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen unterliegt.
6.4 Die Nichterfüllung einer Lieferung und/oder eine mangelhafte Lieferung beeinträchtigt weder das Recht des Verkäufers, Nachlieferungen vorzunehmen, noch berechtigt sie den Käufer, die Annahme derselben zu verweigern oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder zu kündigen jegliches Recht oder Anspruch auf Schadensersatz, sei es wegen Verspätung, Nichtlieferung oder aus anderen Gründen. 6.5 Alle Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Fehlern, Transportschäden oder Minderlieferungen müssen innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung der Waren schriftlich geltend gemacht werden. Für später geltend gemachte Ansprüche übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung.
7 STORNIERUNG
7.1 Wenn der Käufer eine Bestellung storniert oder die Annahme aller oder eines Teils der Waren in einer Bestellung unter anderen als den in diesen Verkaufsbedingungen zulässigen Umständen verweigert, haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Schäden oder Verluste, die dem Verkäufer entstehen. Wenn die Waren speziell für den Käufer hergestellt oder produziert wurden oder werden, zahlt der Käufer dem Verkäufer als pauschalierten Schadensersatz den vollen Vertragspreis der Waren und alle dem Verkäufer entstandenen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf GST). ) abzüglich des vom Verkäufer angemessen ermittelten aktuellen Schrottwerts der Waren.
8. EIGENTUM UND RISIKO
8.1 Wenn der Käufer die Waren zum Zeitpunkt der Bestellung vollständig bezahlt hat, übernimmt der Käufer sofort das Eigentum und die Gefahr an den Waren.
8.2 Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Kredit für den Kauf der Waren gewährt, behält der Verkäufer das Eigentum an den Waren, bis der Käufer die Waren vollständig bezahlt hat. Das Risiko für die Waren geht mit der Lieferung auf den Käufer über, wie in Abschnitt 6.1 definiert.
8.3 Der Käufer stellt sicher, dass alle Waren, die sich auf Gefahr des Käufers befinden, deren Eigentumsrecht jedoch nicht übergegangen ist, bis zum vollen Wiederbeschaffungswert versichert sind. Der Käufer verwaltet die Vorteile der Versicherung der Waren durch den Käufer treuhänderisch für den Verkäufer und muss dem Verkäufer den Erlös aus der Versicherung zahlen, falls die Waren verloren gehen, beschädigt oder zerstört werden.
8.4 Bis zum Übergang des Eigentums auf den Käufer verwahrt der Käufer die Waren als Treuhänder und Beauftragter für den Verkäufer. Sofern nicht anders schriftlich mitgeteilt, ist der Käufer berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer oder seinen Vertreter unwiderruflich, das Gelände des Käufers zu betreten, um alle Waren zu entfernen, die Eigentum des Verkäufers sind. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen oder entstehen, dass der Verkäufer seine Rechte gemäß dieser Klausel ausübt.
9. PERSONAL PROPERTIES SECURITIES ACT 1999 („PPSA“)
9.1 Mit der schriftlichen Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass:
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Sicherheitsvereinbarung im Sinne des PPSA dar; und
b. Der Verkäufer behält ein Kaufgeld-Sicherheitsrecht an den Waren, um die Zahlung des Kaufpreises dieser Waren und aller anderen vom Verkäufer gelieferten Waren sicherzustellen. Das Sicherungsrecht des Verkäufers an der Ware erstreckt sich auf alle Erlöse, Buchschulden und Forderungen, die sich aus dem Verkauf der Ware durch den Käufer ergeben.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich:
a. Unterzeichnen Sie alle weiteren Dokumente und/oder stellen Sie alle weiteren Informationen bereit, die der Verkäufer vernünftigerweise verlangen kann, um eine Finanzierungserklärung oder Finanzierungsänderungserklärung im Personal Property Securities Register („PPSR“) zu registrieren.
b. Den Verkäufer von allen Kosten entschädigen und auf Verlangen erstatten, die ihm durch die Registrierung einer Finanzierungsabrechnung oder einer Finanzierungsänderungsabrechnung im PPSR oder die Freigabe der damit in Rechnung gestellten Waren entstehen;
c. Registrieren Sie keine Finanzierungsänderungserklärung oder Änderungsanfrage ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers. und d. Informieren Sie den Verkäufer unverzüglich über jede wesentliche Änderung seiner Geschäftspraktiken beim Verkauf der Waren, die zu einer Änderung der Art der aus solchen Verkäufen erzielten Erlöse führen würde.
9.3 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass nichts in den Abschnitten 114(1)(a), 133 und 134 des PPSA auf diese Geschäftsbedingungen Anwendung findet.
9.4 Der Käufer verzichtet auf seine Rechte als Schuldner gemäß den Abschnitten 116, 120(2), 121, 125, 126, 127, 129, 131 und 132 des PPSA.
9.5 Sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart hat, verzichtet der Käufer auf sein Recht, eine Bestätigungserklärung gemäß Abschnitt 148 des PPSA zu erhalten.
9.6 Der Käufer hat alle vom Verkäufer gemäß den Ziffern 9.1 bis 9.5 ergriffenen Maßnahmen vorbehaltlos zu genehmigen.
10. VERZÖGERUNG UND AUSFALL DER LEISTUNG
10.1 Der Verkäufer haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung, Herstellung oder Lieferung, die durch ein Ereignis oder eine Sache verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung geeigneter Materialien, Waren oder Stoffe, die für die Herstellung benötigt werden, Lager- oder Arbeitskräftemangel, Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, Verzögerungen beim Transport, gesetzliche, staatliche oder andere Verbote oder Beschränkungen, Feuer, Überschwemmung, Feindseligkeiten oder Unruhen.
10.2 Kommt es aufgrund der in 10.1 genannten Art zu einem Ausfall oder einer Verzögerung, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder den Vertrag oder einen Teil davon, der noch nicht erfüllt ist, innerhalb einer angemessenen Zeit nach Beseitigung der Ursache des Ausfalls oder der Verzögerung erfüllen, oder vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser nicht erfüllt ist, und dem Verkäufer entsteht dadurch keinerlei Haftung jedweder Art auf Antrag des Käufers oder einer Person, die über oder unter dem Käufer Ansprüche geltend macht.
11. MÄNGEL
11.1 Der Käufer hat die Waren bei der Lieferung zu prüfen und den Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach diesem Zeitpunkt (wichtig) über etwaige angebliche Mängel oder die Nichteinhaltung der Beschreibung oder des Angebots zu informieren. Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Waren innerhalb einer angemessenen Zeit nach dieser Mitteilung zu prüfen, wenn er der Meinung ist, dass die Waren in irgendeiner Weise fehlerhaft sind. Wenn der Käufer diese Bestimmungen nicht einhält, wird davon ausgegangen, dass die Waren frei von Mängeln oder Schäden sind.
11.2 Für mangelhafte Waren, bei denen der Verkäufer schriftlich zugestimmt hat, dass der Käufer zur Ablehnung berechtigt ist, ist die Haftung des Verkäufers gemäß 11.1 oben auf Folgendes beschränkt: a. Der Ersatz oder die Reparatur der mangelhaften Waren; oder b. Schadensersatz in einer Höhe, die den Vertragspreis nicht übersteigt. 11.3 Der Verkäufer wählt aus, welche der in 11.1 genannten Möglichkeiten bei einer Gewährleistungsverletzung vorgesehen sind.
12. HAFTUNG
12.1 Der Verkäufer schließt alle gesetzlichen oder stillschweigenden Bedingungen und Gewährleistungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus. Eine Garantie für die Waren besteht nur in dem Umfang, der vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.
12.2 Die Gesamthaftung des Verkäufers, sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig, für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die direkt oder indirekt aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer und anderen Personen entstehen, die gegenüber oder über den Käufer Ansprüche geltend machen, einschließlich solcher Verluste, Schäden oder Verletzungen, die direkt oder indirekt aus einem Mangel oder einer Nichtkonformität der Waren entstehen, sind auf einen Betrag begrenzt, der den Vertragspreis nicht übersteigt.
12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, indirekte oder besondere Schäden oder Verluste jeglicher Art.
12.4 Zur Klarstellung: Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder Dritten nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art haftet, ob direkt oder indirekt, die sich aus einem Verstoß des Käufers ergeben Klausel 3. Darüber hinaus entschädigt der Käufer den Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Schäden und Ausgaben, die dem Verkäufer infolge eines Verstoßes des Käufers gegen Klausel 3 entstehen (einschließlich Rechtskosten auf Anwalts-/Mandantenbasis).
13. BERATUNG, INFORMATIONEN UND BESCHREIBUNG
13.1 Alle Ratschläge und Informationen in Bezug auf die Waren, in welcher Form auch immer, werden vom Verkäufer unentgeltlich und ohne Haftung bereitgestellt.
13.2 Jegliche Beschreibung der Waren dient lediglich der Identifizierung und die Verwendung dieser Beschreibung stellt keinen Verkauf aufgrund der Beschreibung dar. Der Käufer erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Eignung der Waren des Verkäufers für den vom Käufer beabsichtigten Zweck zu bestimmen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung der Gebrauchstauglichkeit der Waren durch den Käufer.
14. GEISTIGES EIGENTUM
14.1 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass:
a. Durch den Verkauf und Kauf der Waren erhält der Käufer keine Lizenz oder Rechte aus geistigen Eigentumsrechten, die Eigentum des Verkäufers sind.
b. Der Käufer darf in keiner Weise versuchen, die Waren zu reproduzieren.
15. VERBRAUCHERGARANTIENGESETZ
15.1 Der Käufer erkennt an, dass er die Waren für geschäftliche Zwecke erwirbt und dass die im Verbrauchergarantiegesetz von 1993 festgelegten Garantien nicht für den Vertrag gelten.
15.2 Der Käufer darf im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren durch den Käufer keine Zusicherungen, Behauptungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Waren abgeben oder abgeben, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Verkäufers eingeholt zu haben, und der Käufer hat den Verkäufer schadlos zu halten von jeglicher Haftung oder Kosten freizustellen, die dem Verkäufer infolge eines Verstoßes des Käufers gegen diese Bestimmung entstehen.
15.3 Der Käufer muss in Bezug auf die Lieferung von Waren durch den Käufer von den Bestimmungen des Consumer Guarantees Act 1993 abweichen, sofern der Käufer nach diesem Gesetz dazu berechtigt ist, und stellt den Verkäufer hiervon schadlos Jegliche Haftung oder Kosten, die dem Verkäufer gemäß dem Consumer Guarantees Act 1993 infolge eines Verstoßes des Käufers gegen diese Bestimmung entstehen.
16. VERWENDUNG VON INFORMATIONEN
16.1 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Informationen über den Käufer vom Käufer oder einer anderen Person (einschließlich Kredit- oder Inkassobüros) erhalten kann, und der Käufer stimmt zu, dass jede Person diese Informationen bereitstellt Verkäufer mit solchen Informationen.
16.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer alle ihm vorliegenden Informationen über den Käufer in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Käufers an andere Personen, einschließlich Kredit- oder Inkassobüros, zum Zwecke der Bonitätsprüfung und des Inkassos weitergeben darf.
16.3 Wenn es sich bei den vom Verkäufer gespeicherten Informationen um personenbezogene Daten handelt, kann die Person, auf die sich die Informationen beziehen, auf diese Informationen zugreifen und deren Berichtigung verlangen.
17 PERSÖNLICHE GARANTIEN / KONTROLLWECHSEL
17.1 Im Falle eines Unternehmens garantieren die Geschäftsführer des Käufers gesamtschuldnerisch persönlich die ordnungsgemäße Zahlung aller dem Verkäufer geschuldeten Gelder.
17.2 Der Käufer akzeptiert, dass er für die Benachrichtigung über einen Eigentümerwechsel, eine Änderung der Kontrolle oder der Direktoren verantwortlich ist und dass der Käufer und seine Direktoren auch ohne eine solche Mitteilung für die Schulden haftbar bleiben.
17.3 Darüber hinaus beeinträchtigt die Gewährung einer Fristverlängerung, der Verzicht oder die Unterlassung einer Klage seitens des Verkäufers diese Garantie nicht.
18 ALLGEMEINES
18.1 Alle ursprünglichen Rechte, Befugnisse, Befreiungen und Rechtsbehelfe des Verkäufers bleiben ungeachtet etwaiger Nachlässigkeit, Unterlassung oder Verzögerung bei der Durchsetzung in vollem Umfang in Kraft. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Verkäufer auf eine Bedingung verzichtet hat, es sei denn, ein solcher Verzicht erfolgt schriftlich vom Verkäufer und ein solcher Verzicht gilt nur für eine bestimmte Transaktion, ein bestimmtes Geschäft oder eine bestimmte Angelegenheit und gilt nur für diese.
18.2 Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten.
18.3 Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen sowie alle Angelegenheiten, die sich daraus ergeben, unterliegen den Gesetzen Neuseelands und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der neuseeländischen Gerichte.
18.4 Jeder Teil dieser Bedingungen ist trennbar und wenn eine Bestimmung hierin aus irgendeinem Grund für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, betrifft diese Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nur die Formulierung dieser Bedingungen, die im Widerspruch steht, und der Rest dieser Bedingungen bleibt in vollem Umfang erhalten Kraft und Wirkung.
18.5 Der Käufer gewährleistet, dass er befugt ist, diesen Vertrag abzuschließen, und dass er alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, um dies zu ermöglichen; und dass es nicht zahlungsunfähig ist; und dass diese Vereinbarung verbindliche und gültige rechtliche Verpflichtungen begründet.